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FÜHRERSCHEINE - Taxischein, P-Schein, Mietwagenschein
Zum Beispiel als Taxifahrer benötigen Sie einen Personenbeförderungsschein (FzF Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung). Auch ist die Fahrerlaubnis maximal 5 Jahre gültig. Das bedeutet, daß Sie sich regelmäßig untersuchen lassen müssen, um die Fahrerlaubnis verlängert zu bekommen.
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FÜHRERSCHEINE - Busführerschein (Kasse D)
Als Busfahrer benötigen Sie einen Führerschein der Klasse D (D1, D1E, D, DE). Auch ist die Fahrerlaubnis maximal 5 Jahre gültig. Das bedeutet, daß Sie sich regelmäßig untersuchen lassen müssen, um die Fahrerlaubnis verlängert zu bekommen
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FÜHRERSCHEINE - LKW-Führerschein (Kasse C)
Als LKW-Fahrer benötigen Sie einen
Führerschein der Klasse C. Die Fahrerlaubnis
C und CE ist jeweils für 5 Jahre gültig. Das bedeutet, daß Sie sich
regelmäßig untersuchen lassen müssen, um die Fahrerlaubnis verlängert
zu bekommen.
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FÜHRERSCHEINE - Behindertenfahrdienst
Zur Durchführung von Behinderten-Fahrdiensten ist ein Mietwagenschein erforderlich. Bei diesen Fahrten werden Personen befördert, die keiner ärztlichen Betreuung bedürfen. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Mit einer Ausnahmegenehmigung dürfen aber auch schon 19-jährige Behindertenfahrten durchführen.
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FÜHRERSCHEINE
- Sonstige Fahrzeuge
Wenn der Führerschein, den Sie
erlagen wollen hier nicht aufgeführt ist, können Sie uns gerne anrufen. Sie können sich aber auch grob hier
informieren.
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