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VERKERHRSMEDIZIN - Allgemeinärztliche Untersuchung
Als Kraftfahrer und
insbesondere als Berufskraftfahrer müssen sie relativ gesund seien. Zumindest
müssen Erkrankungen, die das Führen eines Fahrzeuges beeinträchtigen können
oder zum Beispiel zu einem plötzlichen Bewusstseinsverlust führen können,
ausgeschlossen werden. Diese Untersuchung dient dem
Erkennen von Krankheiten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können (z.B.
eine schlecht eingestellte Zuckerkrankheit).
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VERKEHRSMEDIZIN - Untersuchung des Sehvermögens
Diese
Untersuchung dient dem Erkennen von nicht ausreichenden Sehfunktionen,
zum Beispiel eine schlechte Sehschärfe oder ein eingeschränktes
Gesichtsfeld. Bewerber um die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Gruppe
1 benötigen einen einfachen Sehtest. Wenn Sie eine Erteilung oder
Verlängerung der Fahrerlaubnis der Gruppe 2 beantragen möchten, ist die
Untersuchung des Sehvermögens erforderlich.
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VERKEHRSMEDIZIN - Verkehrspsychologische Untersuchung
Aufgrund der hohen Verantwortung und der besonderen Anforderungen, müssen Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 (D, D1, DE, D1E oder einer Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung) besondere Anforderungen hinsichtlich der Leistungen erfüllen.
Die Voraussetzungen werden mit einer Verkehrspsychologischen Testbatterie überprüft. In unserer Praxis verwenden wir den sogenannten Wiener-Test.
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VERKEHRSMEDIZIN - Verkehrsmedizinische
Gutachten
Wenn Sie wegen
gesundheitlicher Probleme auffällig geworden sind und Sie von der
Führerscheinstelle die Auflage erhalten haben, eine Begutachtung durchführen zu
lassen, können Sie sich gerne an uns wenden. |
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VERKEHRSMEDIZIN - Kosten der Untersuchungen
Hier können Sie sich über die Kosten der jeweiligen Untersuchungen informieren.
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